Vogt
Seit dem Mittelalter und bis ins 19. Jahrhundert bezeichnete man mit 'Vogt' einen Schutzbeamten für ein bestimmtes Territorium. Seine Aufgabe bestand darin, das Land zu schützen und so zu vertreten, dass dieses dadurch abhängig war. Er war für Ordnung, Verwaltung und teilweise auch für das Einziehen von Abgaben zuständig.
Mit 'Vogt' bezeichnete man in Uri und Glarus zudem die Schutzgewalt des Ehemannes und Vormundes. Der Vogt gehörte darum auch ins Familienrecht.