Gruonbach-Hochwasser in Flüelen: Wie der Bau der Axenstrasse im 19. Jahrhundert eine Existenz zerstörte
- Eva-Maria Müller

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Aktualisiert: vor 2 Tagen
Zehn Jahre lang kämpften die Grundeigentümer am Gruonbach in Flüelen gegen eine Brückenkonstruktion, die sie für gefährlich hielten. Sie verloren den Prozess gegen den Kanton Uri, mussten sogar die Gerichtskosten tragen. Wenige Jahre später trat genau das ein, wovor sie gewarnt hatten: Der Gruonbach zerstörte ein Haus, ein Sägewerk und damit eine Existenz.
Die Prozessakten im Staatsarchiv Uri erzählen diese heute fast vergessene Geschichte. Im Folgenden erläutere ich ein Begehren der Anwohner von Januar 1872, das diese an die Urner Regierung richteten, nachdem im vorangeganen Oktober angrenzende Grundstücke überflutet worden waren.
Die Vermessung der Gefahr: Wie sich die Anwohner mit einem eigenen Gutachten zur Wehr setzten.
Mein Ururgrossvater hatte in den 1850er Jahren am Gruonbach eine Säge mit einem angrenzenden Wohnhaus gebaut. Über einen Kanal nutzte er die Wasserkraft. Zusätzlich handelte er mit Holz. Sein Geschäft lief gut, bis es vom Gruonbach vollständig zerstört wurde.

Das hätte verhindert werden können, denn schon beim Bau der Axenstrasse 1863, die über das Grundstück der Familie führte, erkannte der Holzhändler die Gefahr und verlangte eine Änderung der Konstruktion. Aber die Urner Regierung hatte kein Gehör.
Schliesslich finanzierten die Anwohner gar eine Gefällsmessung, um zu beweisen, dass es um Fakten ging und nicht um Launen. Sie stellten fest, dass der Bach bereits Geröll in der Höhe von 6 Metern angeschwemmt hatte, wodurch sich die Gefahr drastisch erhöhte.
"Im letzten Herbst wurde behufs [zwecks] einer Eingabe um eine Subvention zur Regulierung des Gruonbaches sein Gefälle genau erhoben. Das Gefälle von dem See bis zur Strasse ist auf 521 Fuss Länge 13,8 %; von der Strasse aufwärts bis auf 538 Fuss Länge 17,2 % und von diesem Punkt weiter aufwärts auf 410 Fuss wieder 13,7 %. Diese plötzliche Gefällsänderung ob der Strasse, welche eine Erhöhung ausweist von 19 Fuss [ca. 6 Meter] über das natürliche Bachgefälle, ist unwiderlegbar eine Folge der Strassenanlage, respektive der Schale."
Die Gruonbach-Anwohner unterbreiteten der Regierung ein eigenes Projekt
Die Anwohner am Gruonbach bemühten sich um eine einvernehmliche Lösung und unterbreiteten sogar ein eigenes Projekt, das sie schon vor längerer Zeit hatten erarbeiten lassen.
"Es ist aber der hohen Regierung bekannt, dass die sämtlichen Gruongüterbesitzer ein Projekt zur Regulierung des Gruonbaches haben anfertigen lassen und, darauf gestützt, bei der hohen Regierung Ansicht haben, ihr Unternehmen zu unterstützen, und zwar materiell als mitunterzeichnete Petenten zur Erlangung einer Subvention von der bekannten Million für die Wasserbeschädigten von 1868. Nach jenem Projekt wäre die Schale zu beseitigen und der projektierte Kanal von 30 Fuss oberer Breite mit Böschungen von 45°, welche unten durch ein Kreissegment von 12 Fuss Halbmesser verbunden sind, mittels einer Brücke zu überschreiten."
Der Verweis auf die "bekannte Million" für die Hochwassergeschädigten
Im Jahr 1868 erlebte die Schweiz eine der verheerendsten Hochwasserkatastrophen ihrer Geschichte, bei dem besonders das Tessin, Graubünden, das Wallis und die Innerschweiz betroffen waren. Daraufhin gab es eine beispiellose nationale Solidaritätswelle, und die Eidgenossenschaft sprach enorme Hilfsgelder, die erwähnte „Million“ für die Wasserbeschädigten. Mein Ururgrossvater und die Nachbarn rechneten der Urner Regierung hier vor: Es ist Bundesgeld da! Ihr müsst es nur für uns beantragen.
Auch das Argument der Kostenersparnis stiess auf taube Ohren. Der Bau der Axenstrasse führte zu einer tragischen Geschichte
Die Eingabe ist sehr klug abgefasst, denn auch das Argument der Kosten brachten die Anwohner vor. Sie rechneten vor, dass der Umbau nur ca. 3'000 Franken betragen würde, wodurch weit höhere Kosten im Falle einer Überschwemmung vermieden werden könnten. Auch das nützte nichts. Der Kanton liess die Brückenkonstruktion durch einen auswärtigen Experten beurteilen. Dieser kam zum Schluss, dass sie den technischen Anforderungen entspreche. Die Gerichte folgten dieser Einschätzung.
"Die zu diesem Zweck zu machende Auslage [für den Umbau] würde keine 3'000 Franken betragen, während die Räumung der Strasse gewiss jährlich über 200 Franken kostet, also den Zins von 4'000 Franken."
Auch das nützte nichts. Der Kanton liess die Brückenkonstruktion durch einen auswärtigen Experten beurteilen. Dieser kam zum Schluss, dass sie den technischen Anforderungen entspreche. Die Gerichte folgten dieser Einschätzung.
Akute Gefahr an der Axenstrasse wurde benannt
Die Anwohner beim Gruonbach erkannten die Gefahr durch Hochwasser und benannten die Familien, die am meisten betroffen waren, an erster Stelle meine Vorfahren:
"Bei einem nächsten Hochwasser-Geschiebe ist zunächst die Säge des Herrn Infanger und das neu erstellte Haus des Herrn Kirchenvogt Franz Muheim bei Nacht, aber auch nach Umständen nicht weniger die rechts gelegenen Güter [akut bedroht]. Es versteht sich von selbst, dass die Unterzeichneten den Schaden, welchen die durch die hohe Regierung angeordneten Strassenbauten denselben verursachen, nicht auf sich werden lasten lassen, sondern wir billig [rechtmässig] den Urheber für die hohe Regierung dafür belangen werden."

Wenn nicht die Richter, sondern die Natur den einfachen Leuten Recht gibt
Der Prozess ging verloren. Die Warnungen erwiesen sich dennoch als berechtigt. Die Akten zeigen eindrücklich, dass ein einfacher Säger und Holzhändler den Bach und dessen Fliesseigenschaften besser kannte als auswärtige Fachleute. Seine Beobachtungen wurden jedoch nicht ernst genommen – mit schwerwiegenden Folgen.
Die Tragik der Geschichte lautet nämlich: Bei einem heftigen Gewitter staute sich der Gruonbach bei der Brücke, um wenig später auszubrechen. Bei diesem Ereignis traf es meine Vorfahren am stärksten. Die Säge, die Holzvorräte und die Geschäftsunterlagen verschwanden in den Fluten des Vierwaldstättersees. Das Wohnhaus blieb zwar stehen, war aber unbewohnbar. Die Familie konnte sich mit einem Ruderboot über den See retten.
Eine minimale Entschädigung
Eine Existenz war zerstört, das Wohnhaus verloren. Das war die traurige Bilanz nach jener Gewitternacht. Auch andere Anwohner waren betroffen, aber niemand so stark wie meine Ururgrosseltern. Der Kanton sprach ihnen eine Entschädigung von 11'000 Franken zu, was den erlittenen Schaden nicht abdecken konnte. Trotzdem bewiesen sie ihren Geschäftssinn und erbauten in Flüelen ein Restaurant.
Die Gesamtsumme der ausbezahlten Entschädigungen überstieg somit die verlangten 3'000 Franken bei weitem.
Fazit
In ihrer Eingabe prangern die Anwohner die Baudirektion an, dass selbst einfachste Schutzvorkehrungen verweigert und sie die privaten Abwehrbauten der Bürger durch den Strassenbau zerstört hat. Sie entlarven den wirtschaftlichen Unsinn, dass der Staat lieber jedes Jahr Geld fürs Freischaufeln ausgibt, statt einmalig unter 3'000 Franken für eine nachhaltige Lösung zu investieren. Und sie unterbreiten ein sehr konstruktives Angebot.
Ich kann nur mutmassen, weshalb die Urner Regierung die Bedenken der Anwohner am Gruonbach nicht ernst nahm. Wahrscheinlich fürchtete sie die Kosten, da der Bau der Axenstrasse sehr schwierig war und bereits der Bau der Gotthardbahn bevorstand. Mit dem Abweisen des Begehrens hatte sie sich gründlich verrechnet.
Ein historischer Roman nach einer wahren Begebenheit
In meinem Roman Mädchenträume habe ich diese wahre Begebenheit eingebaut. Ich musste allerdings die Prozessakten stark kürzen, damit die Spannung erhalten blieb. Auch habe ich die Namen der Personen abgeändert. Aber Fiktion ist kein Sachbuch. Es geht darum, historische Ereignisse so zu erzählen, dass die Leserinnen und Leser in eine andere Zeit entführt werden und sich hineinversetzen können.
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In einem nächsten Artikel werde ich erzählen, warum auch Frauen die Eingabe beim Kanton unterschrieben haben.
Quellen
Pläne Axenstrasse: Staatsarchiv Uri Altdorf. R-150-13/116 Axenstrasse; Projektpläne (1863)
Prozessakten der Anwohner: R-150-15/60 Flüelen; Gruon- und Bodmibach, Gruonbach-Prozess (1861-1871)
unveröffentlichte Familienchronik der Familie Muheim, in Privatbesitz
Historische Fakten
Ort: Flüelen (UR)
Zeitraum: 1861–1872
Wildbach: Gruonbach
Anlass: Bau der Axenstrasse, Konstruktion einer Brücke über den Gruonbach, Prozess der Anwohner gegen die Urner Regierung
Ergebnis: Prozess verloren
Folge: Wohnhaus unbewohnbar, Säge zerstört



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