Was ist ein Vogt?
- Eva-Maria Müller

- 10. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 3 Tagen
Definition
Seit dem Mittelalter und bis ins 19. Jahrhundert bezeichnete man mit 'Vogt' einen Schutzbeamten für ein bestimmtes Territorium. Seine Aufgabe bestand darin, das Land zu schützen und so zu vertreten, dass dieses dadurch abhängig war. Er war für Ordnung, Verwaltung und teilweise auch für das Einziehen von Abgaben zuständig. In dieser Funktion verfügte er über weitreichende Kompetenzen. Vögte finden sich bei Kirchen und Klöstern, später auch bei Kaisern für ihre Besitzungen. Oft wurden niedere Beamte ebenfalls so bezeichnet, wie z. B. Kirchen-, Land- oder Schlossvögte.
Der bekannteste Vogt ist in der Schweiz wohl 'Gessler' in der Geschichte von Wilhelm Tell. Er unterjochte das Land Uri derart, dass Tell sich ihm widersetzte.

Der Vogt im Familienrecht
Mit 'Vogt' bezeichnete man in Uri und Glarus zudem die Schutzgewalt des Ehemannes und Vormundes. Die Verben 'bevogten' oder 'bevogtigen' gehören dazu und waren im 19. Jahrhundert allgegenwärtig. In Deutschland wurde dafür meist 'Mundium' verwendet, aus dem mit der Zeit der Begriff 'Mündel' wurde. Damit meinte man die Schutzgewalt des Haushaltvorstandes.
Ursprünglich waren alle weiblichen Personen in einer Familie bevogtet. Der Vater war der Vogt seiner ehelichen Kinder sowie seiner Ehefrau. Seine Vormundschaft endete, wenn der Sohn volljährig wurde und seinen Unterhalt selbst bestritt. Die Vormundschaft über die Tochter endete mit der Verheiratung, die ursprünglich als Kaufvertrag gewertet wurde. Nun bevogtete der Ehemann seine Frau. Blieb die Tochter unverheiratet, blieb der Vater lebenslang ihr Vormund oder bei dessen Tod übernahm meist ein anderer männlicher Verwandter diese Aufgabe.
Wer wurde bevogtet?
Neben den Frauen konnten auch andere Personen bevogtet werden. Je nach Gegend waren das Waisen, Arme, Geisteskranke, Verbrecher oder auch Konkursiten, denen die Gemeinde nicht mehr zutraute, ihr Vermögen weise zu verwalten. Ein bankrotter Mann verlor damit auch seine bürgerlichen Rechte und alle seine Ämter. Für einen ehemals vermögenden Handwerker oder Unternehmer bedeutete dies die allergrösste Schmach.
Warum liess sich jemand freiwillig bevogten?
Aus heutiger Sicht würde man erwarten, dass sich niemand freiwillig bevogten liess. Das kam aber durchaus vor, z. B. wenn dem Ehemann ein Konkurs drohte. In diesem Fall konnte die Ehefrau und Mutter sich und ihre Kinder unter den Schutz eines anderen Mannes stellen lassen, damit wenigstens ein Teil des Vermögens erhalten blieb.
Wann endete die Bevogtung?
Nach der Gründung des Bundesstaates 1848 wurden die Gesetze in den Kantonen allmählich verändert. Nun konnten auch Witwen und Waisen eine Bevogtung beenden, wenn sie für sich selbst aufkommen konnten und der Gemeinde nicht zur Last fielen. Das wurde in Uri jeweils im Amtsblatt veröffentlicht.

Vögte im dörflichen Alltag
Auch im dörflichen Alltag war das System der Vögte präsent. Neben dem Familien- oder Waisenvogt gab es unter anderem den Kirchen-, den Schul- oder den Armenvogt. Diese Personen verwalteten kirchliche, schulische oder soziale Güter und hatten unterschiedliche Aufgaben.
Der Vogt war damit eine allgegenwärtige Figur im gesellschaftlichen Gefüge des 19. Jahrhunderts.
Im Kanton Glarus hiess der Armenvogt auch Spennvogt. In Zeiten der Not gab es den Ankenvogt, der dafür sorgen musste, dass den armen Gemeindemitgliedern Butter zu erschwinglichen Preisen verteilt wurde. In diesem Zusammenhang gab es noch den Bettelvogt, der Vaganten und Gauner vertreiben musste.
Vögte in meiner historischen Recherche
In Uri ist das digital zugängliche Amtsblatt eine verlässliche Quelle für Bevogtungen. Das System der Geschlechtervormundschaft hatte weitreichende Folgen für die Betroffenen. Sie hatten keine bürgerlichen Rechte und waren in der Handlungsfreiheit stark eingeschränkt. Auf die Auswirkungen im Eherecht werde ich in einem separaten Artikel eingehen.
Zusammenfassung
Der Vogt war im 19. Jahrhundert sowohl eine Verwaltungsfigur als auch ein zentrales Element im Familien- und Vormundschaftsrecht. Er bestimmte über andere, verwaltete Güter und beaufsichtigte seine Schutzbefohlenen. Ob im öffentlichen Leben oder im privaten Bereich – er stand für Aufsicht, Kontrolle und rechtliche Autorität in einer Gesellschaft, die stark hierarchisch geprägt war.



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