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Frauen unterschreiben: Ein unerwarteter Fund in den Gerichtsakten

Wie sich Frauen in Uri für ihre Rechte einsetzen konnten, obwohl sie bevogtet waren.


Obwohl Frauen im Uri der 1870er Jahre weder wählen noch abstimmen durften und verheiratete Frauen rechtlich ihrem Ehemann unterstanden, waren sie keineswegs unsichtbar. Es gab besondere Umstände, wo sie sich für ihre Rechte einsetzen konnten.


Der Prozess der Anwohner am Gruonbach gegen den Kanton Uri 1861 - 1871


Wie im letzten Artikel beschrieben stiess ich im Staatsarchiv Uri auf Akten zum "Gruonbach-Prozess", die ich genauer studierte. Bei diesem langjärigen Prozess versuchte mein Ururgrossvater eine Katastrophe zu verhindern. Leider ging der Kanton Uri nicht auf seine Forderungen ein. Die Familie verlor alles.


Unterschriften auf der Eingabe der Anwohner des Gruonbachs gegen den Kanton Uri 1872
Die Unterschriften der Anwohner bei der Eingabe an den Kanton Uri, er müsse die Brückenkonstruktion bei der Axenstrasse abändern. Besonders bemerkenswert: Kath. Infanger unterschrieb gleich doppelt.

Die erstaunliche Beobachtung: Frauen unterschreiben die Eingabe

Als ich die Prozessakten studierte, fiel mir etwas Unerwartetes auf. Unter einer Eingabe fanden sich nicht nur die Unterschriften meines Ururgrossvaters und weiterer Männer, sondern auch Frauen unterschreiben das Begehren. Es waren neber seiner Ehefrau, seiner Tochter und benachbarte Witwen. Das erstaunte mich sehr, durften doch die Frauen in Uri damals weder wählen noch abstimmen. Zudem waren sie bevogtet, unterstanden also einem Vormund.


Trotzdem war der Umstand, dass auch Frauen unterschreiben, nicht ganz so ungewöhnlich. Wenn ihr Zuhause, ihre Existenz oder ihr Eigentum bedroht waren, durften sie sich für dessen Erhalt einsetzen und konnten mit ihrer Unterschrift in Erscheinung treten. Dadurch erhielt ein Anliegen mehr Gewicht.


Unterschriften von Mutter und Tochter auf einem juristischen Dokument
pr Jak[ob] Jos[eph] Arnold, Kath. Infanger und pr Ant[on] Herger, Katharina Infanger. Da die beiden Unterschriften unterschiedlich sind, stammen sie von zwei verschiedenen Personen, Mutter (oben) und Tochter, die beide gleich hiessen.

Die Unterschrift einer Minderjährigen

Meine Urgrossmutter war zum Zeitpunkt der Prozesseingabe allerdings noch minderjährig. Das hebt ihre Unterschrift aus dem Üblichen heraus.


Aus der Familienchronik weiss ich, dass sie ihrem Vater bei seinen schriftlichen Arbeiten genauso zur Hand ging, wie der Mutter im Haushalt, im Garten und mit den jüngeren Geschwistern. Diese Unterschrift in den Prozessakten vermittelt den Eindruck, dass sie weit stärker in den Familienbetrieb eingebunden war, als man es für ein Mädchen ihrer Zeit erwarten würde.


Die Mutter unterschrieb gleich doppelt

Mir fiel ferner auf, dass meine Ururgrossmutter gleich doppelt unterschrieb. Dieses Rätsel konnte ich nicht entschlüsseln, weil ich die damaligen juristischen Gepflogenheiten zu wenig genau kenne.


Auf jeden Fall steht bei allen drei Unterschriften meiner weiblichen Vorfahren ein "pr" vor dem Namen eines Mannes. Ob das bedeutet, dass sie anstelle eines Nachbarn unterschrieben, weiss ich nicht. Dieses "pr" könnte "pro", also "anstelle von" oder "für" bedeuten.


Originalakten verraten oft Erstaunliches

Es lohnt sich, auf Originalakten zurückzugreifen. Sie verraten oft Erstaunliches, widersprechen dabei nicht selten Annahmen oder Vorurteilen von Historikern. Frauen waren im 19. Jahrhundert zwar rechtlos. Sie konnten aber trotzdem als handelnde Personen in Erscheinung treten, manchmal sogar auf juristischen Dokumenten.


Meine historischen Romane

Meine historischen Romane beruhen auf vielen historischen Fakten, die ich in die Handlung einfliessen lasse. Wenn Sie erfahren möchten, wie meine Romanfigur "Josi" die Ereignisse am Gruonbach erlebt hat, dann lesen Sie den Roman "Mädchenträume" aus der Romanserie "Die Urgrossmutter".


Quellen

  • Staatsarchiv Uri: R-150-15/60 Flüelen; Gruon- und Bodmibach, Gruonbach-Prozess (1861-1871)


Historische Fakten

  • Ort: Gruonbach, Flüelen, Kanton Uri

  • Personen: Anwohner beim Gruonbach

  • Zeitraum: 1872

  • Besonderheit: eine verheiratete Frau und deren minderjährige Tochter unterschreiben eine Eingabe an die Regierung


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