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Hinrichtung der Marianne Hauser von Näfels als Kindsmörderin 1827

vor 1 Tag
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Stunde

Im 1. Teil dieser kleinen Serie habe ich über den Prozessverlauf geschrieben. Eine ledige Mutter erdrosselte in ihrer Verzweiflung ihr Kind. Wir wissen nichts über die Hintergründe, die sie zu dieser Tat geführt haben. Aber wir wissen, welche Konsequenzen sie für Marianne hatte.


Teil 2: Die Hinrichtung: schauerliche Volksbelustigung


Am 10. Dezember 1827 fand die Hinrichtung der Marianne Hauser statt. Die Zeremonie begann feierlich im "Spielhof", dem ehemaligen Rathaus in Glarus, wo Marianne vorgeführt wurde. Der Landschreiber verlas das "Criminal-Urtheil". Dann brach der Landammann einen schwarzen Stab vor den Augen der Verurteilten und warf ihr die Teile vor die Füsse.


Den Stab über jemandem brechen

Dieses Ritual reichte bis ins Mittelalter zurück. Der Stab war das sichtbare Zeichen der richterlichen Macht und Souveränitat. Durch das Zerbrechen signalisierte das Gericht öffentlich, dass sein Amt für diesen Fall beendet, das Urteil unumstösslich und das Schicksal der Person besiegelt war. Die rechtliche Verantwortung ging in diesem Moment auf den Scharfrichter über.


Ausserdem bedeutete das Zerbrechen über dem Kopf die vollkommene "Rechtlosstellung". Der oder die Verurteilte war ab diesem Moment für die Gesellschaft bereits metaphorisch tot. Das Werfen der Stabhälften vor die Füsse (oft begleitet von der Formel "Nun helfe dir Gott, ich kann dir nicht mehr helfen") untermauerte die endgültige Trennung. Wie der Stab nie wieder zusammengesetzt werden konnte, so war auch das Band zwischen dem Täter und der menschlichen Gemeinschaft unwiderruflich zerrissen.


Der Gang zur Richtstätte

Vom Rathaus zog man durch das so genannte "Mördergässlein" [Asylstrasse] nordwärts und ging über die Felder zum Galgenhügel [Sonnenhügel]. In der Ygrueb war die Richtstätte. Während des Zuges läutet die tiefe Glocke der Kirche, die nur einseitig und unregelmässig angeschlagen wurde. Dort wartete eine schaulustige Menge. Die öffentliche Hinrichtung sollte zur Abschreckung dienen.


Nun wurden Mariannes und Katharinas Haare abgeschnitten, ein letzter geistlicher Zuspruch erfolgte, bevor der Scharfrichter das Schwert zog. Noch während Marianne bereits enthauptet auf der Erde lag, ihr Blut in die Erde sickerte, hielt der katholische Pfarrer Marianus Ferdinand von Tschudi von Glarus die Standpredigt.


Hinrichtung von H. Freymond 1868
Héli Freymond (gest. 10. Januar 1868) war ein Schweizer Straftäter, an dem das letzte Todesurteil im Kanton Waadt vollstreckt wurde. (Zeichnung von Charles Vuillermet, 1868).

Die Standpredigt – Henkers Rhetorik gegen die Sünde

Der Prediger zeigte auf die Hingerichtete und bejammert den Anblick. Dies sei das Ergebnis der Sünde und des Lasters, der Entfernung von Gott. Die Ursache aller Übel seien der Unglaube und die Gottlosigkeit. Er rechtfertigte die richterliche Strafe mit dem Bibelvers: "Wer Menschenblut vergiesst, dessen Blut soll auch vergossen werden."


Dann richtete er einen Appell an die Anwesenden zur Einsicht und noch einen zum Gebet um die Barmherzigkeit Gottes. Schliesslich wurde der Pfarrer versöhnlicher. Er billigte Marianne zu, sie sei in Reue und Busse gestorben. Gott habe sie erhört und in die Arme der Versöhnung aufgenommen. Er warf sich auf die Knie und dankte Gott für seine "unergründliche Barmherzigkeit".


Nun sprach er zu Katharina Hauser: "Betrachte da deine unglückliche Sündenfreundin, welche hier in den Armen des Todes erloschen, im Blute schwimmt. Dein unseliges Gewerbe lieferte dich hieher zur Schau, und zur Zeugin des Unglücks der Sünde. Du hast in Gedanken gemordet!"


Ehe der Pfarrer seine Predigt beendete, rief er alle zum Gebet für Katharina und die hingerichtete Marianne auf. Da letztere bereits ein uneheliches Kind geboren hat, sammelte die Gemeinde 200 Fr. als Liebesgabe für das Waisenkind.


Was geschah mit den beiden Kindsvätern?

Darüber erfahren wir bemerkenswert wenig. Beide wurden ebenfalls vor den Rat geladen. Balz Joseph Gallati leugnet erst, wurde deswegen inhaftiert. Ende September hiess es im Gerichtsprotokoll, er habe gestanden, womit das Verfahren gegen ihn geschlossen wurde.


Von Melchior Landolt, der beschuldigt wurde, mit Katharina das tot geborene Kind gezeugt zu haben, wissen wir nur, er sei von der Kommission ebenfalls vernommen worden.


Es war üblich, dass die Kindsväter bei unehelicher Schwangerschaft eine Frühbeischlafbusse entrichten mussten. Während mit Marianne und Katharina stundenlange Verhöre geführt wurden, verlieren sich die Spuren der beiden Kindsväter erstaunlich schnell.


Die Frühbeischlafbusse im Glarner Recht


Die im Fall von Marianne und Katharina Hauser verhängte "Frühbeischlafbusse" war eine strafrechtliche Geldstrafe des damaligen Sitten- und Eherechts. Sie wurde über Paare verhängt, die vor der Ehe Geschlechtsverkehr miteinander hatten – was im streng religiös reglementierten Kanton Glarus des frühen 19. Jahrhunderts als Vergehen galt. Offiziell nachgewiesen und eingefordert wurde die Busse meist dann, wenn das erste Kind weniger als neun Monate nach der Hochzeit zur Welt kam oder eine uneheliche Schwangerschaft vorlag.


Juristisch verankert war diese Praxis in den Sittenmandaten des Glarner Landbuchs. Die Bussen erfüllten im Jahr 1827 eine wichtige ökonomische Funktion: Die Einnahmen flossen direkt in die lokalen Armenkassen (Tagwen-Säckel) und dienten somit als feste Finanzierungsquelle zur Unterstützung von Bedürftigen. Im konkreten Fall wurden die Kindsväter zwar gebüsst, aber nicht weiter bestraft, wenigstens steht davon nichts in den überlieferten Protokollen.


Da im frühen 19. Jahrhundert Frühgeburten häufig vorkamen, stand Paaren, deren Kind unverschuldet "zu früh" vor Ablauf der 30 Wochen zur Welt kam, ein Entlastungsbeweis zu. Hier kam der Hebamme eine entscheidende, quasi-richterliche Funktion zu.


Sittenmandat Kanton Glarus 1805 zum Regeln der Frühbeischlafbusse
Im Sittenmandat von 1805 wurde der voreheliche Beischlaf bestraft.

Die Höhe der Frühbeischlafbusse wurde nach den Vermögensverhältnissen und dem sozialen Stand der Sünder abgestuft. Das Glarner Sittenrecht verfolgte damit ein doppeltes Ziel: Wohlhabende Bürger sollten spürbar bluten, während man bei völlig mittellosen Paaren (wie oft im Fall von Dienstmägden und Taglöhnern) die Busse so anpassen musste, dass sie überhaupt eintreibbar war, ohne die Betroffenen sofort komplett in die absolute Armut und damit erst recht in die staatliche Armutskasse zu treiben.


Fazit

Die Gerichtsakten erzählen weit mehr als die Geschichte eines einzelnen Kriminalfalles. Sie zeigen, unter welchem gesellschaftlichen Druck ledige Frauen im frühen 19. Jahrhundert standen und wie unterschiedlich Frauen und Männer für eine uneheliche Schwangerschaft zur Verantwortung gezogen wurden. Marianne Hauser wurde öffentlich hingerichtet. Katherina Hauser wurde lebenslang gedemütigt. Die beiden mutmasslichen Kindsväter verschwinden dagegen aus den Akten. Gerade dieser Gegensatz macht den Fall bis heute bemerkenswert.


Im nächsten Beitrag werde ich erläutern, dass es schon damals Kritik an dieser Praxis gab. Kein geringerer als Johann Heinrich Pestalozzi hat sich zum Thema von ledigen Müttern geäussert. Ich werde den Fall auch aus heutiger Sicht einordnen.


Quellen

  • Osterhazy Fridolin (Hauser Fridolin): Marianne Hauser von Näfels, *30. Juli 1797 +10. Dezember 1827. Letzter Gang zum Galgenbüchel, Eigenverlag 1983, Typoskript beim Autor. Darin ist die gesamte Standpredigt enthalten.

  • Sittenmandat von Glarus, 1805

  • Bild Hinrichtung: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A9li_Freymond


Historische Fakten

  • Ort: Glarus

  • Zeit: 10. Dezember 1827

  • Ereignis: Zweitletzte Hinrichtung im Kanton Glarus, Vorwurf: Kindesmord

  • Personen: Marianne Hauser, Katharina Hauser, katholischer Pfarrer Marianus Ferdinand von Tschudi





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