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Der Kindesmord von Näfels im 19. Jahrhundert

vor 8 Minuten
6 Min. Lesezeit
  1. Teil: Wie es zum Urteil kam - eine ledige Mutter in Not


Am 10. Dezember 1827 wurde Marianne Hauser aus Näfels hingerichtet. Der knapp 30-jährigen wurde Kindesmord vorgeworfen. Sie gestand, das Neugeborene erwürgt zu haben und wurde dafür zum Tode verurteilt. Ihr Fall führt in eine Zeit, in der eine uneheliche Schwangerschaft das Leben einer Frau und ihres Kindes zerstören konnte.


Es ist der aufwendigen Arbeit von Fridolin Hauser zu verdanken, dass viele Protokolle dieses Prozesses zugänglich sind. Er hat sie 1983 transkribiert und in einem Typoskript veröffentlicht. Diese Akten bieten einen einmaligen Einblick in die damalige Gesellschaft und Justiz.


Marianne Hauser wurde aktenkundig

Im 19. Jahrhundert waren die Hebammen verpflichtet, jede Schwangerschaft den Behörden zu melden, insbesondere uneheliche, weil die verboten waren und ein Strafurteil nach sich zogen. Darum wussste der katholische Rat von Näfels von der unehelichen Schwangerschaft der Marianne Hauser und verhandelte ihren Fall am 3. September 1827. Es war eine kurze Notiz im Protokoll, in der festgehalten wurde, Marianna Hauser sei wieder schwanger und sie lebe nicht mehr im Hause der Eltern. Der Rat trug den Eltern auf, die Tochter wieder bei sich aufzunehmen, um sie zu überwachen. Sie "sollten Sorge tragen, dass alle weitere Gefahr abgewandt bleibe". Als ob die Behörde ahnte, was für ein Unglück bevorstand.


Marianne hatte bereits drei Jahre vorher einem unehelichen Knäblein das Leben geschenkt. Die Umstände, wie es zu diesen beiden Schwangerschaften kam, sind nicht bekannt. Interessant ist jedenfalls, dass die Behörde den betagten Eltern ein Sorgerecht - oder eher eine Überwachungspflicht - für ihre erwachsene Tochter übertrug.


Am 22. September 1827 wurde der Fall erneut verhandelt. Die Tochter war auch drei Wochen nach dem Bescheid nicht in das Haus der Eltern zurückgekehrt. Darum schlug der Rat nun deutlichere Töne an: "Sollte sie nicht freywillig folgen, so soll sie durch den Läuffer hingeführt werden."


Der Läufer war in der damaligen Zeit so etwas wie ein Weibel, der Botschaften überbringen musste. In diesem Fall hatte er die Funktion eines Polizisten, der dafürzu sorgen hatte, dass der Beschluss durchgesetzt wurde.


Noch war die Schwangerschaft nicht amtlich festgehalten. Darum wurde der Pfarrer beauftragt "auf ein Geständnis zu dringen", denn, nur wenn ein Geständnis der Schwangeren vorlag, konnte in der damaligen Zeit ein Strafurteil gefällt werden. Der Rat sicherte seinen Auftrag noch zusätzlich ab, indem er anordnete "nöthigenfalls soll die Hebamm zur Untersuchung gerufen werden..."


Das Geständnis der Schwangerschaft

Offenbar hatten die angeordneten Massnahmen Erfolg, denn am 8. Oktober 1827 stand im Protokoll, Marianne habe vor dem Pfarrer gestanden und als Vater ihres Kindes Balz Joseph Gallty (Gallati) angegeben.


Ganz kurz hielt das Protokoll fest: "Die Niederkunft sei abzuwarten und das Verhör solle ohne Beeidigung mit Marianne aufgenommen werden."


Bestimmt wusste man im Dorf nun Bescheid über Mariannes Lage. In einem kleinen Dorf blieb nichts unbemerkt. Wie Marianne mit dem Geschwätz der Leute umging, weiss man nicht, auch nicht, wie ihr Verhältnis zu den Eltern und den Geschwistern war, die vom Skandal mitbetroffen waren. Wahrscheinlich hat sich die junge Frau in jenen Tagen versteckt.


Die Zeit bis zur Niederkunft dürfte für die Hochschwangere schwierig gewesen sein. Verständnis und Hilfe kam ihr nur durche ihre Freundin Katharina zu, die allerdings später als "übelbeleumdete Person" auch vor Gericht landete.


alter Keller, in dem eine ledige Mutter ihr Kind zur Welt brachte.
Mutterseelenallein brachte Marianne Hauser ihr Kind in einer Novembernacht in einem Keller zur Welt. Bild von Thomas Wolter

Die einsame Geburt und die Inhaftierung

Erst im Ratsprotokoll vom 14. November 1827 wurde wieder von dem dramatischen Geschehen in der Zwischenzeit berichtet. Marianne hat im Keller des Elternhauses mutterseelenallein ein Kind geboren. Die Mutter fand es später im Bett der Marianne tot auf, weshalb eine Untersuchung notwendig wurde. Nun kam für die Familie zur Schande einer unehelichen Schwangerschaft noch die Schande einer Kindstötung.


Inzwischen wurde Marianne in Haft gebracht. Das Protokoll berichtete, die Untersuchung sei beinahe vollständig. Aber nun sei noch eine weitere Untersuchung nötig, nämlich mit der Freundin Katharina Hauser, weil beide Fälle miteinander verflochten seien.


Der Kindsvater wurde zitiert

Auch der Kindsvater wurde vor den Rat zitiert, weil Marianne "darauf beharre" er sei der Vater. Davon wollte aber Balz Joseph nichts wissen. Er stellte "jeden fleischlichen Umgang mit ihr in Abred" und leugnete die Vaterschaft. Ohne sein Geständnis konnte kein Urteil gefällt werden. Darum wurde auch er inhaftiert und erneut einvernommen.


Gefängnisstrafe für die Kindsmörderin und ihre Freundin
Die Kindsmörderin Marianne, der Kindsvater und die Freundin Katharina wurden alle inhaftiert. Bild: gerardom

Hat die Freundin Beihilfe zur Abtreibung geleistet?

Auch Katharina Hauser wurde im Laufe des Novembers verhört. Man warf ihr vor, sie habe der Marianne zur "Abtreibung ihrer Schwangerschaft verschiedene Zukermittel, böswilligen Rath und Anleithungen" gegeben.


Zudem erfahren die Verhörenden, sie habe bei sich selber Abreibungsversuche unternommen und eine Frühgeburt gehabt. Sie gesteht aber die Abtreibung nicht, weshalb unklar bleibt, ob das Kind lebend oder tot geboren wurde. Darum kann das Gericht den Fall nicht abschliessen. Er wurde noch komplizierter, denn nun musste auch dieser Kindsvater, Melchior Landolt, vor dem Gericht erscheinen.


Um endlich zu einem Ergebnis zu gelangen, wurde die Untersuchungskommission angewiesen, "mit der gänzlichen Vollmacht, darin ihr (Katharina) diejenigen schärferen Massnahmen zu ergreifen, die ihr Benehmen erfordert & die die Commission für zweckmässig erachtet."


Es ist nicht klar, was unter den "schärferen Massnahmen" zu verstehen ist. Wurden die Haftbedingungen verschärft, Folter angewendet oder wurde der Scharfrichter beigezogen? Man weiss es nicht. Für die damalige Untersuchungsbehörde zählte einzig, dass sie ein Geständnis brauchte, damit sie ein Urteil fällen konnte. Die Verfahrensschritte mussten korrekt eingehalten werden.


Die Vergehen der Freundin Katharina

Was das Gericht nun erfuhr, war ungeheuerlich. Katharina gestand, dass sie ihr totes Kind erst im Keller vergraben habe, es aber wieder ausgegraben, in einen Hemdärmel gewickelt und während zwei Tagen im Hausgang gelassen habe. Dann versteckte sie es auf einer Schafweide, bevor sie es in den Rautibach geworfen habe. Inzwischen hatte auch dieser Kindsvater gestanden. Nun wurde die Sache spruchreif.


Die Behörde überlegte nun, was man der Bevölkerung zumuten könne und was für deren "Moralität gefährlich seyn könte - wurde erkannt: Es sollen bey der Actenbelessung alle Weibspersonen und unterjährigen Knaben entfernt werden & zur Verhüttung alles Aergernisses sollen die ärgerlichen Stellen zwar ohne Verschönigung der Thatsachen in allgemeinen Ausdrücken belassen werden. Der Rath zur Aburtheilung der Marianna Hauser soll am Montag als Malefiz beyen Eid [d. h. obligatorisch] angesagt und die Mitglieder haben in Degen und Mantel zu erscheinen".


Damit war die Untersuchung endgültig abgeschlossen. Mit der schaurigen Geschichte der Katharina Hauser schien man sich auch abgefunden zu haben und erklärte sie als spruchreif. Melchior Landolt musste ebenfalls vor Gericht erscheinen, um routinemässig gebüsst zu werden.


Das Todesurteil gegen Marianne Hauser wegen Kindesmords

Am 3. Dezember 1827 trat das Malefizgericht zusammen. Leider sind die Verhörakten im Laufe der Zeit verschollen. Das Urteil fasst daher nur die vorangegangenen Untersuchungen zusammen. Man warf Marianne Hauser vor, sie habe ihre Schwangerschaft zu verheimlichen versucht und sie erst sechs Wochen vor der Geburt gestanden. Trotzdem habe sie das Knäblein allein in einem Keller geboren und es danach in ihre Kammer gebracht. Dort erwürgte sie das unschuldige Kind und versteckte es unter dem Laubsack, wo es die Mutter erst Stunden später fand. Besonders schwer wog die Tatsache, dass sie dem Kind die heilige Taufe verwehrt habe.


Das Urteil lautete: "Marianna Hauser solle künftigen Montag als dem 10th Christmonat nach unserem Geseze § 260 durch den Scharfrichter als Kinds-Mörderin mit dem Schwert vom Leben zum Tod hingerichtet werden - und ihr Körper soll als Begnadigung mit Rücksicht auf ihre Verwandtschaft neben der Richtstätte beerdigt werden."


Üblicherweise wurden Hingerichtete unmittelbar bei der Richtstätte begraben. Die Rücksichtnahme auf die Verwandten zeigt, dass diese Verurteilung den ganzen Clan betraf. Der Ruf der Familie war beschädigt, weshalb das Gericht ihnen gegenüber eine gewisse Gnade walten liess. Trotzdem blieb dieser Kriminalfall in den Köpfen der Näfelser Bevölkerung und auch viele Jahre später wurde darüber gesprochen.


Das Urteil gegen Katharina Hauser

Am 4. Dezember wurde auch gegen Mariannes Freundin Katharina Hauser das Urteil gefällt. Sie hatte es verstanden, ein Geständnis einer Abtreibung oder Kindestötung zu vermeiden. Darum entkam sie der Todesstrafe. Trotzdem wurde sie aus heutiger Sicht unmenschlich streng bestraft.


Ihr Fall war erschwert durch frühere Vergehen, die man ihr nun ebenfalls zur Last legte, denn auch sie hatte schon früher ein anderes uneheliches Kind. Sie soll einen Diebstahl begangen und sie soll selbst Abtreibungsversuche unternommen und andere dazu angeleitet haben.


Das Urteil lautete:

  1. Sie wurde "jedermann zur Schau auf die Richtstätte in den Ring" geführt und musste in unmittelbarer Nähe der Hinrichtung ihrer Freundin zusehen

  2. Sie musste auf der Richtstätte die Standrede anhören

  3. Man schnitt ihr die Haare ab und ordnete an, das müsse "für immer" so bleiben

  4. Sie wurde nach dem Urteil, während sie durch die Gassen ging, mit Rutenhieben bestraft.

  5. Sie durfte ihre Heimatgemeinde nicht mehr verlassen.

  6. Sie musste jeden Sonntag die Messe und die Christenlehre besuchen und dort auf einem bestimmten Platz - für alle sichtbar - sitzen.

  7. Bis auf Widerruf wurde ein Totz [Holzklotz] an ihrem Fuss befestigt.

  8. Sie wurde unter besondere Aufsicht durch die Gemeindebehörden und Verwandten gestellt.

  9. Drohte man ihr, dies sei die erste und letzte Mahnung.


An Katharina Hauser spielt der Rat die ganze Palette an Bestrafungen durch, die auf die übrige Bevölkerung Eindruck machen sollen. Der Grundgedanke dabei ist, demonstrativ und öffentlich sichtbar zu strafen, um ähnliche Vergehen zu verhüten.


Ausblick auf den 2. Teil

Im nächsten Teil werde ich die Hinrichtung und die Standpredigt schildern.


Quellen

  • Osterhazy Fridolin (Hauser Fridolin): Marianne Hauser von Näfels, *30. Juli 1797 +10. Dezember 1827. Letzter Gang zum Galgenbüchel, Eigenverlag 1983, Typoskript beim Autor

  • Hauser Fridolin (Fridli Osterhazy): Näfelser Geschichte(n). Ein Beitrag zur Geschichte des Rautidorfes, Band 1. Näfels 2005

  • Legler D.: Die Todesurtheile des XIX. Jahrhunderts im Glarnerlande. Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus, Band 11, 1875


Historische Fakten

  • Ort: Näfels und Glarus

  • Zeitraum: 1827

  • Personen: Marianne Hauser und Katharina Hauser

  • Umstand: Kriminalprozess gegen die beiden Frauen

  • Ergebnis: Todesurteil und Hinrichtung wegen Kindesmordes und lebenslange Demütigung der zweiten Delinquentin









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