Wie Johann Heinrich Pestalozzi das System der Sittenjustiz anklagte
Im 1. Teil haben wir den Prozessverlauf behandelt, im 2. Teil erfuhren wir, wie die Hinrichtung der Marianne Hauser vonstatten ging. In diesem Teil erfahren wir, dass es bereits damals Kritik an der Praxis der öffentlichen Hinrichtung von Kindsmörderinnen gab.
Teil: Was treibt eine Mutter dazu, ihr eigenes Kind zu töten?
Mehr als vier Jahrzehnte vor Marianne Hausers Hinrichtung hatte kein Geringerer als der grosse Schweizer Bildungsreformer, Johann Heinrich Pestalozzi, die moralische Heuchelei seiner Zeit bereits messerscharf seziert. In seiner revolutionären Schrift Über Gesetzgebung und Kindermord von 1783 weigerte er sich, ledige Mütter als kaltblütige Täterinnen zu sehen. Er veränderte den Blickwinkel und zeichnete sie als Opfer der Gesetzgebung.
Kindesmord als gesellschaftliches Problem
Im späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts war Kindesmord kein seltenes Sittenphänomen. Er gehörte zu den häufigsten Delikten, für die Frauen in Europa zum Tode verurteilt wurden. Es fehlen aber verlässliche Zahlen dazu, wie viele Kinder tatsächlich kurz nach der Geburt getötet wurden.
Keine Mutter würde ohne Not zugeben, was sie getan hatte. Die Geburten unehelicher Kinder fanden meist im Geheimen statt und unzählige Neugeborene starben unbemerkt oder unter ungeklärten Umständen, wie das im Falle von Katharina Hauser der Fall war. Ihr konnte das Gericht nicht nachweisen, dass sie ihr Kind selbst getötet hatte.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es erst wenige Heime, wo ledige Mütter ihre Kinder anonym zur Welt bringen konnten. Ein solches Heim gab es in Rapperswil. Dort wurde den Frauen angeraten, ihr Kind an einen so genannten Vermittler zu übergeben.
Von solchen Institutionen aus gab es einen eigentlichen Kinderhandel über den Splügen nach Norditalien. Eine andere Route führte über den Gotthard. Viele Kinder überlebten den Transport nicht. Wer das Ziel erreichte, wurde in einem Waisenhaus aufgezogen. Sobald ein Kind alt genug war, wurde es als billige Arbeitskraft ausgenutzt.
Über Gesetzgebung und Kindermord von Johann Heinrich Pestalozzi
In seiner Schrift war Johann Heinrich Pestalozzi seiner Zeit weit voraus. Er berief sich nicht auf kalte Paragraphen der Justiz, sondern versetzte sich in die Lage der Mütter. Er legte dar, dass die betroffenen Frauen nicht aus Bosheit handelten, sondern aus schierer Verzweiflung. Seine Ideen waren damals revolutionär war und stiessen auf wenig Verständnis.
Er sah die Ursache nicht im moralischen Versagen der Frauen, wie es durch die Sittengerichte üblich war, sondern in den gesellschaftlichen Zuständen. Pestalozzi leugnete die Tat nicht. Aber er stellte eine damals provokante Frage: Was bringt eine Frau dazu, ihr eigenes Kind zu töten? Seine Antwort führte weg von der individuellen Schuld und hin zu den gesellschaftlichen Verhältnissen. Oft würden sie von skrupellosen Männern, die er Verderber nannte, sitzengelassen. Viele von diesen Männern kamen mit einer Busse davon, während der Staat und die Kirche die Mütter mit gnadenloser Härte verstiessen.
Es sei vor allem die panische Angst vor der öffentlichen Demütigung, die die Frauen blind vor Angst handeln lasse. Seiner Ansicht nach geschahen die Kindsmorde vorwiegend, um der gesellschaftlichen Vernichtung zu entgehen.
Die beiden Fälle von Marianne und Katharina Hauser zeigen, dass dies auch 1827 noch zutraf. Von den Kindsvätern wissen wir heute fast nichts, auch nicht, unter welchen Umständen die Kinder gezeugt wurden. Die beiden Frauen wurden jedoch mit der grösstmöglichen Brutalität für ihre Vergehen bestraft.

Der Kanton Glarus hatte weniger Kindsmorde als andere Kantone
Im Vergleich mit anderen Kantonen gab es im Kanton Glarus zu Beginn des 19. Jahrhunderts weniger uneheliche Kinder und deswegen auch weniger Kindstötungen. Das mag damit zusammenhängen, dass hier die ledigen Mütter ganz besonders gedemütigt wurden. Jedenfalls schreibt Oswald Heer 1846:
Als eine sehr erfreuliche Erscheinung muß die geringe Zahl der unehelichen Kinder hervorgehoben werden ... Dies günstige Verhältniß wird wesentlich dadurch gefördert, daß bei uns auf der unehelichen Geburt noch ein unauslöschlicher Schandfleck ruht. Die unehelichen Kinder werden nicht mit den ehelichen, sondern allein, zur Mittagsstunde, getauft, die Pathenstelle müssen der Sigrist und die Hebamme übernehmen. Die Mütter solcher Kinder mußten früher besondere Kappen als Abzeichen tragen, und bei Wiederholungsfällen wurden ihnen öffentlich von einem Gerichtsdiener die Haare abgeschnitten.
Heer beschreibt diese Zustände nicht als Skandal, sondern als Erklärung für die geringe Zahl unehelicher Kinder. Gerade darin zeigt sich, wie selbstverständlich die gesellschaftliche Ächtung damals als Mittel der Sittenerziehung galt. Was aus heutiger Sicht erschreckend wirkt, konnte damals als wirksame Ordnungsmassnahme gelten.
In diesem Zusammenhang müssen die beiden Fälle von Marianne und Katharina Hauser besonders viel Aufsehen erregt haben. Die Strafmassnahmen gegen Katharina waren drastisch und zielten auf Abschreckung.
Für mich bleiben einige Zweifel, ob die Statistik für den Kanton Glarus stimmt. Bei meinen eigenen Recherchen in der Verwandtschaft bin ich nämlich auf mehrere ledige Mütter und zahlreiche voreheliche Zeugungen gestossen. Eine meiner Ahninnen hatte sogar mit drei verschiedenen Männern je ein uneheliches Kind. Das lässt mich vermuten, dass die Realität wesentlich vielfältiger gewesen sein muss, als die offizielle Statistik vermuten lässt.
Fazit
Leider wissen wir weder von Marianne noch von Katharina, unter welchen Umständen ihre Schwangerschaften entstanden. Die Kindsväter bestritten ihre Vaterschaft, was die Situation für die beiden Frauen zusätzlich verschärft haben dürfte.
Pestalozzi hatte schon 1783 darauf hingewiesen, dass Kindsmord nicht allein aus dem moralischen Versagen einer Frau heraus verstanden werden könne. Armut, Angst vor gesellschaftlicher Ächtung und die drohenden Folgen einer unehelichen Schwangerschaft konnten eine Frau in eine ausweglose Lage bringen.
Auch fast ein halbes Jahrhundert später hatte sich an diesem Grundproblem wenig geändert. Die Glarner Gesellschaft bestrafte uneheliche Mütter mit Schande und Ausgrenzung und erzeugte damit genau jene Angst, die Pestalozzi als eine der Ursachen des Kindsmords erkannt hatte. Marianne Hausers Geschichte zeigt deshalb nicht nur das Schicksal einer einzelnen Frau. Sie zeigt auch die dunkle Seite eines Systems, das Sittlichkeit schützen wollte. Dazu nahm es in Kauf, genau jene Frauen, die am meisten Unterstützung gebraucht hätten, alleinzulassen.
Was 1827 als gerechte Strafe verkündet wurde, erscheint aus heutiger Sicht zunehmend auch als das Ergebnis einer Gesellschaft, die eine ledige Mutter zunächst in die Enge trieb und sie anschliessend für ihre Verzweiflung bestrafte.
Quellen
Osterhazy Fridolin (Hauser Fridolin): Marianne Hauser von Näfels, *30. Juli 1797 + 10. Dezember 1827. Letzter Gang zum Galgenbüchel, Eigenverlag 1983, Typoskript beim Autor.
Pestalozzi Johann Heinrich: Über Gesetzgebung und Kindermord. 1783
Heer Oswald: Historisch-geographisch-statistisches Gemälde der Schweiz, Der Kanton Glarus, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart - ein Hand- und Hausbuch für jedermann. 2. Theil. Das Volk. St. Gallen, 1846
Bild: Albert Anker, Heinrich Pestalozzi und die Waisenkinder von Stans. Public domain, via Wikimedia Commons
Historische Fakten
Ort: Glarus
Zeit: frühes 19. Jahrhundert
Sozialgeschichte: ledige Mütter und uneheliche Kinder
Johann Heinrich Pestalozzi als Kritiker der damaligen Gesetzgebung





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